Liebe Gartenfreunde,
wie ihr wisst wird jede Gartenanlage vom Landratsamt regelmäßig geprüft, ob sie den gesetzlichen Vorgaben zum Erhalt der Gemeinnützigkeit entspricht. Um unsere Anlage auf die kommende Begehung vorzubereiten hat sich auf Bitten des Vorstandes eine Gruppe von Pächtern zusammengefunden dabei mitzuhelfen, Verstöße gegen die Landes-Kleingartenordnung schon im Vorfeld festzustellen und bei deren Behebung mitzuwirken. Auf diese Weise vermeiden wir das Risiko im Nachhinein durch Fristsetzungen unter Zeitdruck zu geraten. Gleichzeitig wird dadurch der Wert der betroffenen Gärten gesteigert und damit auch die Chance, einmal einen Nachfolgepächter zu finden. Es werden also in nächster Zeit Begehungen durch diese Gruppe stattfinden, bei denen die erforderlichen Maßnahmen dokumentiert werden. Anschließend wird mit den betroffenen Pächtern besprochen, auf welche Weise und bis wann die Behebung erfolgen soll – bei Fristüberschreitungen ggf. auch durch eine schriftliche Ermahnung. Zur Gruppe der Pächter, die ihre Hilfe angeboten haben und vom Vorstand mit der Durchführung beauftragt wurden zählen die Herren Jan Giera, Matthias Eibisch und Frank Schmiedel. Jan Giera und Matthias Eibisch werden im Verein in Zukunft auch die Leitung des Bereichs „Facility Management“ übernehmen, Frank Schmiedel den Bereich Mitglieder- und Parzellenverwaltung.
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kleingartenAnlage AM FUSSE DES BÄREN-STEIN mit 33 gärtenMarkus Stübner Str. 14 BLOG-Archiv
April 2024
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