Der Mitgliedsbeitrag muss den Verein in die Lage versetzen, den Vereinszweck sicher zu erfüllen, wenn auch die Arbeit ehrenamtlich geleistet wird.
Der vom Verein erhobene Mitgliedsbeitrag muss also neben dem an den Verband abzuführenden Mitgliedsbeitrag von derzeit 15 € je Pächter vor allem sämtliche für seine eigene Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel enthalten. Dazu gehören die Verwaltungskosten wie Bürobedarf, Porto, Telefon, Gebühren, Bankspesen und Aufwendungen für Ehrungen. Abzudecken sind auch die Aufwendungen für Fachberatungen und für die Instandhaltung und Nutzung des Vereinseigentums. Aktuell betrifft dies die Instandsetzung des Wegenetzes für eine sichere Begehbarkeit und die Ermöglichung eines Rettungseinsatzes mit einer fahrbaren Trage. Mittelfristig muss auch an eine Erneuerung des Wasserleitungsnetzes gedacht werden. Besonders wichtig sind auch die für den Verein erforderlichen Versicherungen wie die Vereinshaftpflicht-, Rechtsschutzversicherung sowie eine Kollektiv-Unfallversicherung für Gemeinschaftsarbeiten u.a. Der Mitgliedsbeitrag muss den Verein aber auch in die Lage versetzen, sicher arbeiten zu können. Dazu bedarf es einer Rücklage, um die laufenden Ausgaben und Vorschusszahlungen sowie die durchlaufenden Posten wie Pacht, Wassergeld u.a. abzusichern (bevor die Mitgliedsbeiträge eingegangen sind). Man muss aber auch in der Lage sein, unvorhersehbare Ausgaben (z.B. bei Havarie der Wasserleitung) begleichen oder auch einen Rechtsstreit führen zu können. Unsere Rücklage ist erstens zu gering, um die genannten Aufgaben zu finanzieren und zweitens nicht ausreichend gesichert, da sie auf dem freiwilligen Einsatz einiger weniger Gartenfreunde (Kantinenbewirtschaftung, Sommerfest, Eigenleistungsreparaturen) aufgebaut ist. Bitte unterstützt die ehrenamtliche Arbeit des Vorstands bei der Erfüllung des Vereinszwecks durch eure Zustimmung zur Erhöhung des Mitgliedsbeitrags.
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kleingartenAnlage AM FUSSE DES BÄREN-STEIN mit 33 gärtenMarkus Stübner Str. 14 BLOG-Archiv
April 2024
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