Liebe Mitglieder, auf der letzten Mitgliederversammlung unseres Regionalverbandes wurde den anwesenden Vorständen vom Geschäftsführer empfohlen, sofern im Verein noch ältere Satzungen gelten, das Inkrafttreten der neuen EU Datenschutz Grundverordnung am 25.05.18 als Anlass zu nehmen, diese durch die neue, vom Landesverband erarbeitete Mustersatzung zu ersetzen. Unser Vorstand hat in seiner Sitzung vom 22.03.2018 einstimmig beschlossen, dieser Empfehlung zu folgen. Wir laden deshalb alle Mitglieder herzlich am Sonnabend, den 28. April um 10:00 Uhr zu einer 2. Mitgliederversammlung 2018 in unser Vereinsheim in der Markus Stübner Str. 14 ein. Tagesordnung: 1.Eintragung der Mitglieder in die Anwesenheitsliste bei Ankunft im Vereinsheim 2.Eröffnung und Begrüßung durch den Versammlungsleiter 3.Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung und der Tagesordnung 4.Antrag des Vorstands auf Neufassung der Vereinssatzung gemäß Beschluss vom 22.3.18 (im Anhang detailliert aufgeführt). 5.Fragen zur Neufassung der Vereins-Satzung 6.Abstimmung zur Neufassung der Vereins-Satzung 7.Schlusswort
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