Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020, Az. 15-5422/10: 1. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt. 2. Triftige Gründe sind insbesondere: ...... 2.13. Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen...
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kleingartenAnlage AM FUSSE DES BÄREN-STEIN mit 33 gärtenMarkus Stübner Str. 14 BLOG-Archiv
April 2024
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